Dienstag, 28. Februar 2012

Französisches Gericht verwirft Verbot von Genozidleugnung


Paris/Ankara (Reuters) - Das französische Verfassungsgericht hat ein Gesetz verworfen, das die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe gestellt hätte.

Damit entschärfte das Gericht am Dienstag zunächst einen monatelangen, bitteren Streit mit der Türkei. Allerdings kündigte Präsident Nicolas Sarkozy umgehend einen neuen Gesetzentwurf an. Die Türkei hatte in dem Streit über den Tod von rund 1,5 Millionen christlicher Armenier zwischen 1915 und 1917 mit dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen gedroht. Sie warf der Regierung in Paris vor, sich die Stimmen der 500.000 französischen Exil-Armenier bei der bevorstehenden Präsidentenwahl sichern zu wollen.

PhotoDas Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, das vom Parlament am 23. Januar beschlossene Verbot sei nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar. Zwar könne dieses Recht eingeschränkt werden. Allerdings müsse ein solches Gesetz die Verhältnismäßigkeit waren. Sarkozys Amt kündigte an, die Regierung werde einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten. Das Leugnen von Völkermorden sei "nicht hinnehmbar und muss deswegen bestraft werden". Mehr als 130 französische Abgeordnete hatten Bedenken gegen das neue Gesetz angemeldet.

Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu begrüßte in einer ersten Reaktion das Urteil. "Ich hoffe, dass jeder daraus die notwendigen Lektionen gelernt hat", sagte er. Das Kabinett in Ankara werde nun eine Wiederherstellung der wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zu Frankreich erwägen. Die Türkei als rechtlicher Nachfolger des Osmanischen Reichs vertritt die Auffassung, dass die Armenier im Zuge des Ersten Weltkriegs ums Leben gekommen seien.

"Die historische Wahrheit kann nicht per Gesetz festgestellt werden" Es gibt keine unangefochtene, internationale Instanz, die je 
festgestellt hat, dass es sich bei dem Massaker an den Armeniern durch 
Truppen des Osmanischen Reiches im Jahr 1915 um Genozid handelte. Es war
das französische Parlament selbst, das in einem Gesetz von 2001 zu 
diesem Schluss gekommen war. " 
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